Initiative-Unser-München
mit
Unterstützung der
Initiative
Münchner Architektur und Kultur
Dr.
Karl Hofmann, Anita Noeske, www.BI-Muenchen.de
Mit meiner Unterschrift beantrage ich
gemäß Art. 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung die
Durchführung eines Bürgerentscheids in München zu folgender
Frage:
Sind Sie dafür, dass die Stadt München
alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift,
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das historische und städtebaulich einmalige Nymphenburger
Schlossrondell vor Beeinträchtigung zu schützen und deshalb die
vier am Birketweg geplanten Hochhäuser mit bis zu 120 Metern
Höhe zu verhindern,
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den Blick aus der Innenstadt auf die Alpenkette von weiterer
Beeinträchtigung freizuhalten und deshalb die geplanten
Hochhäuser Isar-Süd mit bis zu 148 Metern Höhe zu
verhindern,
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den Münchner Osten von einem dort städtebaulich
unverträglichen Hochhaus freizuhalten und deshalb das geplante
Hochhaus an der Hultschiner Strasse mit 145 Metern Höhe zu
verhindern und
-
dass weitere Hochhäuser in München außerhalb des mittleren
Rings nur dann gebaut werden dürfen, wenn sie
stadtbildverträglich sind, sich in die Gesamtstadt und ins
Stadtviertel einfügen, sowie die Höhe der Frauentürme nicht
überschreiten.
Begründung
Neue Hochhäuser müssen dem Stadtbild
dienen und dürfen es nicht stören oder gar zerstören.
Derartige Bauten dürfen wichtige Sichtachsen und
Sicht-Beziehungen nicht beeinträchtigen. Sie müssen in die
Gesamtstadt und das Stadtviertel und deren
Entwicklungsmöglichkeiten passen. Weil die oben genannten
Hausprojekte diese Erfordernisse nicht erfüllen, sind sie
abzulehnen. Für künftige Hochhausprojekte liegt die Beweislast
dafür, ob sie wirklich der Gesamtstadt und der Stadtentwicklung
dienen, bei den Genehmigungsbehörden und den Investoren.
Vertretungsberechtigte Personen: Ludwig
Wörner, Mü, Landsberger-Str 147; Dr. Karl Hofmann, Deisenhofen,
Ahornstr. 13; Max von Heckel, Mü, Ortlerstr. 1B; Für den Fall
Ihrer Verhinderung oder ihres Ausscheidens rücken folgende
Vertreter in der Reihenfolge nach: Hans Bauer ,Mü, Forstenrieder
Allee 79; Ingeborg Staudenmeyer, Mü, Schachenmeierstr. 52; Dr.
Erich Schosser, Mü, Durchblick 11.
Die Vertretung erfolgt gemeinschaftlich.
Die Vertreter/innen sind ermächtigt, den Antrag zurückzunehmen
und zu ändern, wenn dies für die Zulässigkeit erforderlich
oder bei teilweiser Erledigung geboten scheint.
Die Vertreter des Bürgerbegehrens
versichern, dass die persönlichen Daten der Unterzeichner nicht
für andere Zwecke verwendet werden. Sollten Teile dieses
Bürgerbegehrens unzulässig sein oder sich erledigen, gilt meine
Unterschrift für den verbleibenden Teil.
BITTE SAUBER IN GROßEN
DRUCKBUCHSTABEN SCHREIBEN
Nr. |
Name |
Vorname |
Geb. Dat. |
Straße |
PLZ |
Unterschrift |
Amtl. Vermerk |
1 |
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Bitte ausfüllen und senden an: Dr. Karl
Hofmann, Ahornstrasse 13, 82041 Deisenhofen www.bi-muenchen.de-