Bürgerinitiative "Rettet den Marstallplatz"

Roswitha Thomalla, 80538 München, St. Annastr. 6, Tel. 294414, pr. 226893

 

Über

Herrn Oberbürgermeister Christian Ude

an das Planungsreferat der Landeshauptstadt München

 

Mü n c h e n

Rathaus

 

1.6.2001

 

Aufstellung eines Bebauungsplans für den Marstallplatz;

Bürgerbeteiligung in dem Verfahren Nr. 1770 b (Marstallplatz - Süd)

 

Beilagen:

1) Resolution über die Gründung der Bürgerinitiative mit 106 Unterschriften (= 13 Bl.)

2) Resolution vom 5.4.2001 mit förmlichen Einsprüchen und 1500 Unterschriften

3) Leserbrief von Herrn Dr. Adelmann an die SZ vom 9.2.01

4) Schreiben des Herrn Präsidenten des Peutinger Collegiums namens von

                   1200 Mitgliedern

5) Stellungnahme des Bayer. Landesvereins für Heimatpflege vom 10.11.00

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

Sehr geehrte Frau Thalgott!

 

Mit Amtsblatt Nr. 11/2001 fordern Sie die Bürger auf, sich zu dem obengenannten Bebauungsplan-Entwurf zu äußern.

 

Dieser Entwurf hat eine intensive Diskussion in der Bürgerschaft ausgelöst und führte zu Beginn dieses Jahres zur Gründung der Bürgerinitiative "Rettet den Marstallplatz". In dieser Bürgerinitiative hat sich eine Reihe von Persönlichkeiten zusammengfefunden, welche die Entwicklung der Baukultur in der Landeshauptstadt München mit Sorge verfolgen. In dieser Gruppe finden sich sowohl prominente Persönlichkeiten, wie Frau Annette von Aretin, die das kulturelle Leben in der Stadt München seit Jahrzehnten aktiv mitgestaltet, als auch Architekten wie Herr Diethard J. Siegert (Entwurf der Bayerischen Staatskanzlei) und Herr Thomas Lauer (Bayer. Landesverein für Heimat- pflege) und zahlreiche Bürger, die ohne Architekturstudium Bewußtsein für Architektur und Kultur empfinden.

 

Bemerkenswert ist, daß auch eine nicht unbeachtliche Zahl von Bürgern außerhalb der Landeshauptstadt die Gestaltung des Marstallplatzes als ernstes Anliegen betrachten und sogar Gäste und Architekten aus dem europäischen Ausland und aus Übersee eine bessere Gestaltung des Marstallplatzes als kulturellen Auftrag mit ihrer Unter- schrift unterstützen.

 

Wir betrachten die Gestaltung des Marstallplatzes als zentrale Aufgabe der Stadtgestaltung in einem denkmalgeschützten und denkmalswürdigen Ensemble zwischen Staatsoper, Residenz und dem von Klenze errichteten historischen Marstallgebäude, der ehemaligen Hofreitschule. Der derzeit noch desolate Zustand dieses Platzes darf nicht Anlaß geben, in einem Hauruck-Verfahren eine Gewerbe- gebietsplanung für rd. 40000 qm Büronutzfläche durchzuziehen. Der Schaden wäre für Generationen unreparierbar.

 

Leider sind in den letzten Wochen vom Münchner Rathaus keine Impulse für eine echte Bürgerbeteiligung ausgegangen. Erfreulicherweise hat die Tagespresse Mut gezeigt und doch auch über Planungsalternativen berichtet. Leider wird im Königssaal der Bayerischen Staatsoper nur der vom Projektträger favorisierte Entwurf präsentiert.

 

Trotzdem gelang es,  in mühevoller ehrenamtlicher  Kleinarbeit die Münchner Bürger wenigstens in groben Zügen zu informieren. Das Ergebnis ist eindeutig:

 

106 Persönlichkeiten haben sich der Bürgerinitiative spontan angeschlossen.

Gegen den Entwurf der Berliner Architekten Gewers und Kühn legten ca. 1500 Personen förmlich Einspruch ein und fordern, den Entwurf der Münchner Architekten Hilmer und Sattler zu verwirklichen. Das Peutinger-Collegium protestiert als Zusammenschluß von Historikern namens seiner 1200 Mitglieder gegen die vorgelegte Planung.

 

Der Entwurf der Architekten Hilmer und Sattler ist nicht in gleichem Maße mit Baumasse überfrachtet wie der verfahresgegenständlich Entwurf. Der um 25 % niedrigere Nutzflächenanteil vermeidet eine erdrückende Wirkung für die umgebenden Denkmäler und erreicht eine wirklich urbane Platzgestaltung. Die filigrane Architektur beweist Einfühlungsvermögen für die historische Situation.

 

Der verfahrensgegenständliche Entwurf der Architekten Gewers und Kühn erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Der Architekt der Bayer. Staatskanzlei, Herr Diethard Siegert, bezeichnet den verfahrensgegenständlichen Entwurf als städtebauliche Zumutung. Wir sind der Meinung, daß solche Baukörper allenfalls in einem regulären Gewerbegebiet vertretbar wären.

 

Eine Berufung auf das Wettbewerbsergebnis ist nicht zielführend, weil ein erster Preis nicht vergeben und ganz offensichtlich nach Renditegesichtspunkten geurteilt wurde.

 

Eine unvoreingenommene Abwägung aller verfügbaren Alternativen hat in dem gesamten Verfahren nicht stattgefunden.

 

Wir  f o r d e r n   daher, daß sich das   P l e n u m   des Stadtrats mit  den Einwendungen der Bürger auseinandersetzt und daß  v o r  einer solchen Beratung die Voraussetzungen für eine unbefangene Abwägung durch folgende

 

Verfahrensschritte

getroffen werden:

 

1. Die neuen Abmessungen des Entwurfs Gewers und Kühn werden in einem Phantomgerüst dargestellt.

 

2. Auch für den Entwurf Hilmer und Sattler ist  ein Phantomgerüst zu erstellen.

 

3. Die Fassadenelemente der  b e i d e n  Entwürfe sind im Detail darzulegen.

Auch für den Entwurf Hilmer und Sattler ist eine Computersimulation zu fertigen.

 

4. Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sind in einer öffentlichen Anhörung mit den Bürgern  zu diskutieren.