Bürgerinitiative "Rettet den Marstallplatz"

Anita Noeske, 8o799 München, Amalienstr. 39  (Vorsitzende) , Tel. 0173/4596762

 

An den

Korruptionsbeauftragten des Direktoriums

der Landehauptstadt München

Herrn Ltd. Verwaltungsdirektor Hans-Gerhard Reuter

 

Marienplatz 8

80331  M ü n c h e n

Rathaus

 

20.8.2001

 

a) Unterdrückung von Einsprüchen und Protestresolutionen in der Sitzungsvorlage der Stadträte für die Sitzung des Planungsausschusses vom 17.7.2001

 

b) Geplante Verzögerungen bei der Veröffentlichung von Satzungsbeschlüssen

 

Anlagen: Eingabe der Bürgerinitiative an den Münchner Stadtrat vom 22.7.2001

                Amtsblatt der LHSt München vom 29.6.2001

 

Sehr geehrter Herr Reuter!

 

Gegen die gewerbliche Bebauung des Marstallplatzes mit 39900 qm Nutzfläche hat die Bügerinitiative "Rettet den Marstallplatz" eine Protestresolution mit 1o6 Unterschriften und 1423 förmliche Einsprüche gegen den Bebauungsplanentwurf fristgerecht eingereicht. Die Entscheidung über den Bebauungsplan Marstallplatz-Süd war für den 17.7.2001 im Planungsausschuß anberaumt.

 

Rein zufällig gelang es uns, durch einen Blick in die Sitzungsunterlagen des Stadtrats festzustellen, daß die Protestresolution und die förmlichen Einsprüche den Stadträten vorenthalten wurden.

 

Auf Rüge von Stadtrat Kreitl (Freie Wähler) mußte die Sitzung vertagt werden. Während Herr Oberbürgermeister Christian Ude beteuert, die Unterlagen an das Planungsreferat weitergeleitet zu haben, behauptet die Planungsreferentin, Frau Christiane Thalgott gegenüber der Abendzeitung (siehe Anlage) im Rathaus seien nie Protestnoten vorgelegt worden. Dagegen spricht, daß sich in der Sitzungsvorlage ein anonymisiertes Exemplar des Mustereinspruchs befindet.

 

Wir halten diese Art der Sachbehandlung für außerordentlich befremdlich und können uns des Eindrucks nicht erwehren, daß hier ganz bewußt eine Verschleierungspolitik betrieben wurde, die strafrechtliche Relevanz aufweist. Bevor wir weitere Schritte unternehmen, stellen wir daher den  A n t r a g  , aufzuklären, wer für diese unseriöse Vorgehensweise die Verantwortung trägt.

 

 

 

 

 

Weiterhin fällt uns auf, daß für einen Teilbereich der Marstall-Planungen, nämlich für den nördlichen Teil (Nr. 1770 a Teil 2) am 17.1.2001 ein Satzungsbeschluß erging, für den erst am 20. Juni 2001 die Veröffentlichung verfügt wurde. Die Veröffentlichung erfolgte dann  im Amtsblatt vom 29. Juni 2001 , also fast ein halbes Jahr  nach dem Satzungsbeschluß. Wir halten eine solche Handhabung für eine äußerst bedenkliche Rechtsschutzverkürzung, die unseres Erachtens ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der Unterdrückung von Urkunden relevant sein dürfte.

 

Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, daß der Satzungsbeschluß vom 23.7.2001 für den Bebauungsplan Marstall-Süd (Nr. 1770 b) umgehend veröffentlicht wird. Eine andere Handhabung müßte als Begünstigung des Bauträgers zu Lasten der betroffenen Bürger gewertet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anita Noeske                                                Dr. Karl Hofmann

(Vorsitzende)                                (Fachberater für Rechts- und Planungsfragen)

 

Abdruck:  Transparency International - Netzwerk für Integrität - München