Bürgerinitiative "Rettet
den Marstallplatz"
Anita Noeske, 8o799
München, Amalienstr. 39 (Vorsitzende) ,
Tel. 0173/4596762
An den
Korruptionsbeauftragten des
Direktoriums
der Landehauptstadt München
Herrn Ltd.
Verwaltungsdirektor Hans-Gerhard Reuter
Marienplatz 8
80331 M ü n c h e n
Rathaus
20.8.2001
a) Unterdrückung von Einsprüchen und
Protestresolutionen in der Sitzungsvorlage der Stadträte für die Sitzung des
Planungsausschusses vom 17.7.2001
b) Geplante Verzögerungen bei der
Veröffentlichung von Satzungsbeschlüssen
Anlagen: Eingabe der Bürgerinitiative an den Münchner
Stadtrat vom 22.7.2001
Amtsblatt der LHSt München vom 29.6.2001
Sehr
geehrter Herr Reuter!
Gegen
die gewerbliche Bebauung des Marstallplatzes mit 39900 qm Nutzfläche hat die
Bügerinitiative "Rettet den Marstallplatz" eine Protestresolution mit
1o6 Unterschriften und 1423 förmliche Einsprüche gegen den Bebauungsplanentwurf
fristgerecht eingereicht. Die Entscheidung über den Bebauungsplan
Marstallplatz-Süd war für den 17.7.2001 im Planungsausschuß anberaumt.
Rein
zufällig gelang es uns, durch einen Blick in die Sitzungsunterlagen des
Stadtrats festzustellen, daß die Protestresolution und die förmlichen
Einsprüche den Stadträten vorenthalten wurden.
Auf
Rüge von Stadtrat Kreitl (Freie Wähler) mußte die Sitzung vertagt werden.
Während Herr Oberbürgermeister Christian Ude beteuert, die Unterlagen an das
Planungsreferat weitergeleitet zu haben, behauptet die Planungsreferentin, Frau
Christiane Thalgott gegenüber der Abendzeitung (siehe Anlage) im Rathaus seien
nie Protestnoten vorgelegt worden. Dagegen spricht, daß sich in der
Sitzungsvorlage ein anonymisiertes Exemplar des Mustereinspruchs befindet.
Wir
halten diese Art der Sachbehandlung für außerordentlich befremdlich und können
uns des Eindrucks nicht erwehren, daß hier ganz bewußt eine
Verschleierungspolitik betrieben wurde, die strafrechtliche Relevanz aufweist.
Bevor wir weitere Schritte unternehmen, stellen wir daher den A n t
r a g , aufzuklären, wer für diese
unseriöse Vorgehensweise die Verantwortung trägt.
Weiterhin
fällt uns auf, daß für einen Teilbereich der Marstall-Planungen, nämlich für
den nördlichen Teil (Nr. 1770 a Teil 2) am 17.1.2001
ein Satzungsbeschluß erging, für den erst am 20. Juni 2001 die Veröffentlichung verfügt wurde. Die
Veröffentlichung erfolgte dann im
Amtsblatt vom 29. Juni 2001 , also
fast ein halbes Jahr nach dem
Satzungsbeschluß. Wir halten eine solche Handhabung für eine äußerst
bedenkliche Rechtsschutzverkürzung, die unseres Erachtens ebenfalls unter dem
Gesichtspunkt der Unterdrückung von Urkunden relevant sein dürfte.
Wir
bitten Sie, sich dafür einzusetzen, daß der Satzungsbeschluß vom 23.7.2001 für
den Bebauungsplan Marstall-Süd (Nr. 1770 b) umgehend veröffentlicht wird. Eine
andere Handhabung müßte als Begünstigung des Bauträgers zu Lasten der
betroffenen Bürger gewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anita
Noeske Dr. Karl Hofmann
(Vorsitzende) (Fachberater
für Rechts- und Planungsfragen)
Abdruck: Transparency International - Netzwerk für
Integrität - München