Bürgerinitiative "Rettet
den Marstallplatz"
Anita Noeske, 80799
München, Amalienstr. 39, Tel. 0173/4596762
Roswitha Thomalla, 80538
München, St. Annastr. 6, Tel 294414
Herrn Oberbürgermeister
Christian Ude
An die Damen und Herren
des Münchner Stadtrats
22.7.2001
Unterdrückung von 1423 förmlichen Einsprüchen und 106
Protestresolutionen in der Sitzungsvorlage für den Planungsausschuss vom
17.7.2001
Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte!
Die
Bürgerinitiative bedankt sich für das Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters
vom 25.6.01, mit dem der Eingang der 1423 förmlichen Einsprüche bestätigt und
versichert wird, daß diese Einwendungen dem Stadtrat zur Beschlußfassung
vorgelegt werden und eine
Informationsveranstaltung durchgeführt wird.
Leider
mußten wir feststellen, daß in den Sitzungsunterlagen für den Planungs-
ausschuß die von uns vorgelegten Einsprüche fehlen. Dort findet sich lediglich
ein Musterformblatt unserer Unterschriftensammlung, bei dem die Unterschriften
abgedeckt sind. Von der Zahl der förmlichen Einsprüche ist überhaupt nicht die
Rede. Wir protestieren schärfstens
gegen diese Art der Sachbehandlung, die den dringenden Verdacht einer
Urkundenunterdrückung im Sinne von § 274 des Strafgesetzbuchs nahelegt, wo auch
der Versuch unter Strafe gestellt wird.
Wir
legen größten Wert auf eine umfassende wahrheitsgemäße Information des
Planungsausschusses und des gesamten Stadtrats und erwarten, daß sowohl unser
Begleitschreiben vom 1.6.2001 als auch die aufgeführten 5 Anlagen dem gesamten
Stadtrat vorgelegt werden. Bei den formblattmäßigen Unterschriftenlisten kann
ein Muster beigegeben werden, wenn die Zahl der Unterzeichner bekanntgegeben
wird.
Die
sog. Informationsveranstaltung vom 9.7.01 kann nur als Alibi-Veranstaltung
betrachtet werden, da eine Diskussion
von Planungsalternativen nicht stattfand. Allerdings wurde bei dieser
Gelegenheit ein Rechenfehler in den Planungsunterlagen deutlich, der von den
Freunden der Residenz aufgezeigt wurde. Die Verlagerung von Baurecht aus dem
Bau der Staatskanzlei in den Marstallplatz liegt nämlich nicht bei 11000 qm ,
sondern nur bei 7000 qm. Die Nutzfläche ist also um 4000 qm zu reduzieren!
Andernfalls entsteht hier ein relevanter Abwägungsfehler.
Zwei
namhafte Vertreter der Münchner Architekturgeschichte haben sich
erfreulicherweise zu Wort gemeldet:
Herr
Tino Walz, der erste
bauleitende Architekt für den
Wiederaufbau der Münchner Residenz wendet sich in einem eindringlichen Appell
an die Verantwortlichen der Marstallplanung (siehe Anlage!).
Außerdem
erhebt der ehemalige Kreisheimatpfleger der Landeshauptstadt München, Architekt
Freiherr von Branca seine Stimme für
eine Massenreduzierung und bessere Gestaltung des strittigen Entwurfs (siehe
Anlage!).
Wir
appellieren nocheinmal an den gesamten Stadtrat, sich für eine würdige
Architektur an dieser kulturhistorisch herausragenden Stelle einzusetzen und
eine anfechtbare, im Hauruck-Verfahren entstandene Fehlentscheidung zu
vermeiden!
Mit
freundlichen Grüßen
Anita
Noeske Roswitha
Thomalla Dr.
Karl Hofmann
(Vorsitzende)
(stv. Vorsitzende) (Fachberater für Rechts-u.Planungsfragen)