Bürgerinitiative "Rettet den Marstallplatz"

Anita Noeske, 80799 München, Amalienstr. 39, Tel. 0173/4596762

Roswitha Thomalla, 80538 München, St. Annastr. 6, Tel 294414

 

Herrn  Oberbürgermeister

Christian Ude

 

An die Damen und Herren

des Münchner Stadtrats

 

22.7.2001

 

Unterdrückung von 1423 förmlichen Einsprüchen und 106 Protestresolutionen in der Sitzungsvorlage für den Planungsausschuss vom 17.7.2001

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

 

Die Bürgerinitiative bedankt sich für das Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.6.01, mit dem der Eingang der 1423 förmlichen Einsprüche bestätigt und versichert wird, daß diese Einwendungen dem Stadtrat zur Beschlußfassung vorgelegt  werden und eine Informationsveranstaltung durchgeführt wird.

 

Leider mußten wir feststellen, daß in den Sitzungsunterlagen für den Planungs- ausschuß die von uns vorgelegten Einsprüche fehlen. Dort findet sich lediglich ein Musterformblatt unserer Unterschriftensammlung, bei dem die Unterschriften abgedeckt sind. Von der Zahl der förmlichen Einsprüche ist überhaupt nicht die Rede.  Wir protestieren schärfstens gegen diese Art der Sachbehandlung, die den dringenden Verdacht einer Urkundenunterdrückung im Sinne von § 274 des Strafgesetzbuchs nahelegt, wo auch der Versuch unter Strafe gestellt wird.

 

Wir legen größten Wert auf eine umfassende wahrheitsgemäße Information des Planungsausschusses und des gesamten Stadtrats und erwarten, daß sowohl unser Begleitschreiben vom 1.6.2001 als auch die aufgeführten 5 Anlagen dem gesamten Stadtrat vorgelegt werden. Bei den formblattmäßigen Unterschriftenlisten kann ein Muster beigegeben werden, wenn die Zahl der Unterzeichner bekanntgegeben wird.

 

Die sog. Informationsveranstaltung vom 9.7.01 kann nur als Alibi-Veranstaltung betrachtet werden, da  eine Diskussion von Planungsalternativen nicht stattfand. Allerdings wurde bei dieser Gelegenheit ein Rechenfehler in den Planungsunterlagen deutlich, der von den Freunden der Residenz aufgezeigt wurde. Die Verlagerung von Baurecht aus dem Bau der Staatskanzlei in den Marstallplatz liegt nämlich nicht bei 11000 qm , sondern nur bei 7000 qm. Die Nutzfläche ist also um 4000 qm zu reduzieren! Andernfalls entsteht hier ein relevanter Abwägungsfehler.

 

Zwei namhafte Vertreter der Münchner Architekturgeschichte haben sich erfreulicherweise zu Wort gemeldet:

 

Herr Tino Walz, der erste bauleitende  Architekt für den Wiederaufbau der Münchner Residenz wendet sich in einem eindringlichen Appell an die Verantwortlichen der Marstallplanung (siehe Anlage!).

 

Außerdem erhebt der ehemalige Kreisheimatpfleger der Landeshauptstadt München, Architekt Freiherr von Branca seine Stimme für eine Massenreduzierung und bessere Gestaltung des strittigen Entwurfs (siehe Anlage!).

 

Wir appellieren nocheinmal an den gesamten Stadtrat, sich für eine würdige Architektur an dieser kulturhistorisch herausragenden Stelle einzusetzen und eine anfechtbare, im Hauruck-Verfahren entstandene Fehlentscheidung zu vermeiden!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anita Noeske             Roswitha Thomalla                             Dr. Karl Hofmann

(Vorsitzende)             (stv. Vorsitzende)     (Fachberater für Rechts-u.Planungsfragen)