1. Antrag auf einstweilige Anordnung an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Nach der Bayerischen Verfassung hat der Denkmalschutz Verfassungsrang. Ein Verstoß durch rechtsvorschriften wie z.B. einem Bebauungsplan, kann von jedermann durch Popularklage beim Bayer. Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden (Artikel 2 Ziffer 7 BAYVerfGHG).

Da im vorliegenden Fall der Bebauungsplan für den Hauptbahnhof zwar auf den Weg gebracht, aber (möglicherweise in doloser Absicht) noch nicht abgeschlossen wurde, hat die Initiative Münchner Architektur einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.

Hier können Sie den Antrag in voller Länge einsehen

Hierzu das Interview mit Kommentar in der AZ:



Das Gericht hat bedauerlicherweise bisher leider das rechtswidrige Vorgehen des Bauherrn untätig verfolgt und keine Entscheidung getroffen, obwohl der rechtswidrige Abriss seit Monaten öffentlich bekannt ist.




2. Der rechtswidrige Abriss

hat in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt.




Dieses brutale Vorgehen kann nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof verweigert Rechtsschutz zum Abriss des denkmalgeschützten Münchner Hauptbahnhofs

Lesen Sie hier die Presse-Erklärung und den vollen Wortlaut der Gerichtsentscheidung
Zur Seite 1 VerfGH...
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Nach diesem Versagen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs stellt sich die Frage...

... was für die Gerichte wichtig ist. Lesen Sie hierzu den Artikel vom Münchner Merkur über den Ziegenbock Hui-Buh der großes Aufsehen erregt hat.





Kaum wurde der denkmalgeschützte Münchner Hauptbahnhof dem Abriss geopfert,...

... beginnt die Deutsche Bahn das gleiche Spiel mit dem Starnberger Bahnhof.

Lesen Sie hier die Presse-Erklärung zu dem neu eröffneten eisenbahnrechtlichen Verfahren.

Lesen Sie hier die Presse-Erklärung aus unserem Archiv

Und die dazugehörigen Bildtafeln des geplaten Projekts und der Alternative