An den
Bayerischen Landtag
- Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen -

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81675 M ü n c h e n                                                                                                          28.03.2003

Erhaltung von Natur und Landschaft im südlichen Erholungsraum München; Planung eines Autobahn-Südringes

Ihr Az: A II/LU.0557.14

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur Vorbereitung des Ortstermins vom 28.3.2003 ergänzen wir unseren bisherigen Vortrag wie folgt:

I. Schutzwürdigkeit des Untersuchungsgebiets

Der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern in Erwägung gezogene Untersuchungsraum ist in dem weit überwiegenden Teil förmlich geschützt. Es handelt sich im einzelnen um folgende Schutzkategorien:

1. Naturschutzgebiet Isar

2. Landschaftsschutzgebiete

3. FFH-Gebiet Isar

4. Bannwald (siehe Anlage 1 unserer Petition vom 16.8.02!)

5. Wasserschutzgebiete.

Die genannten Schutzzonen ergeben sich aus amtlichen Karten, die als Anlage 1 beigefügt sind.

In diesem Bereich befinden sich Vorkommen an Fauna und Flora, die zum Teil einzigartig sind (endemische Arten), also nur in diesem Gebiet vorkommen. Wir verweisen hier auf die Zusammenstellung von Frau Dr. Martha Über, die in der Anlage 2 beigefügt und mit einem Auszug von Bildern dieser Arten illustriert ist. Diese sind Teil einer Bildausstellung über Fauna und Flora im Untersuchungsgebiet (Verfasser: Dr. Martha Über und Fritz Mattis).

Zu den schützenswerten Arten im Isartal und den höchst bedenklichen Auswirkungen einer Straßenplanung in diesem Gebiet verweisen wir auf die anliegendegutachtliche Stellungnahme von Herrn Manfred Siering, Bund Naturschutz in Bayern (Anlage 3).

Die immer wieder ins Feld geführte unterirdische Führung einer Südautobahn stellt eine Illusion dar. Sowohl aus technischen als auch aus Kostengründen ist es nicht möglich, eine solche Verkehrsader in bergmännischer Bauweise zu erstellen. Wenn aber eine offene Bauweise gewählt wird, ist die Natur allein schon durch die Bautätigkeit in nicht vertretbarer Art und Weise substanziell nachhaltig geschädigt.

Eine Querung des mindestens 30 m tief eingeschnitten Isartals verletzt europäisches Naturschutzrecht und wird nicht hingenommen. Eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof in Brüssel wird in Erwägung gezogen.

Die Karte über die Wasserschutzgebiete zeigt, dass bei unterirdischer Führung zahlreiche Trinkwasserbrunnen zerstört würden.

II. Verkehrströme

Aus den amtlichen Unterlagen für die Dauerzählstellen an den Autobahnen (siehe unseren Schriftsatz vom 11.12.2002!) geht hervor, dass das Autobahnkreuz München-Süd ganz erheblich belastet ist (Giesinger Zweig: dtV 55705, Ramersdorfer Zweig: dtV 28963, Ostring dtV: 96089). Es ist für eine weitere Verkehrsführung nicht mehr aufnahmefähig. Daher bauen sich die Staus auf dem Ostring in aller Regel auch von hier aus auf.

Die Überlastung des Ostrings beruht im übrigen zum ganz großen Teil auf Ziel- und Quellverkehr der Nord- und Ostgemeinden. Die aus einem Vergleich der dtV-Zahlenvon Nordkkreuz und Südkreuz ermittelten Anteile des Ziel- und Quellverkehrs von 36,16 % des Durchgangsverkehrs stellen die untere Grenze dar. Hier sind die internen Verkehrsbewegungen zwischen Nord- und Südkreuz noch nicht bewertet. Wenn man allein die Verkehrsabläufe zwischen Aschheim-West und Ottobrunn bewertet, ergibt sich ein Ziel- und Quellverkehr von 49,71 %.

Dies beweist, dass ein Südring für die Problembewältigung auf dem Ostring keinen Sinn macht. Im Gegenteil: eine weitere Überlastung am Südkreuz würde dazu führen, dass der Verkehr noch Stunden früher als jetzt zusammenbricht.

III. Vorschläge zur Problembewältigung

1. Ein weiterer Fahrstreifen am Ostring wurde in neuester Zeit teilweise bereits realisiert und zwar als Standstreifen, der durch zentrales Verkehrsmanagement freigegeben wird. Nach Presseberichten ist die Erstellung eines weiteres Fahrstreifens von Hofolding bis Holzkirchen in Planung.

2. Eine Entlastung des Ostrings vom Durchgangsverkehr kann nur wirksam werden, wenn die LHSt München großräumig umfahren wird. Hierzu zählt der Ausbau der Bundesstraße 15 alt zwischen Regensburg, Landshut und Rosenheim. Der nördliche Teil ist bereits weitgehend kreuzungsfrei und mit Ortsumgehungen verwirklicht. Der Ausbau des südlichen Abschnitts wurde ausgesetzt, weil im Bundesverkehrswegeplan der Ausbau der B 15 alt fallengelassen wurde, um eine autobahnmäßige Lösung durch die freie Landschaft auf völlig neuer Trasse anzusteuern. Diese Planung, die unter der irreführenden Etikettiering als "B 15 neu" läuft, kommt aufgrund von Einsprüchen und Klageverfahren nicht voran; im südlichen Teil gibt es überhaupt noch keine Planungsschritte.

Wir fordern daher, den weiteren Ausbau der B 15 alt (kreuzungsfrei und mit Ortsumfahrungen) wieder in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen! (Siehe Anlage 4).

3. Durch Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr sind die Pendlerströme auf der Autobahn zu reduzieren (z.B. durch Busverbindungen zu den S-Bahn-Haltepunkten und die Überlegungen zur Stadtumlandbahn).

4. Die Siedlungspolitik im Einzugsgebiet des Ostrings ist den Verkehrsengpässen anzupassen. Weitere Großsiedlungen (wie z.B. die Planung der Gemeinde Poing für 20 000 Neubürger) dürfen den Ostring nicht belasten.

IV. Verbesserung der regionalen Verkehrsverbindungen im Süd und Osten

Verbesserungen in diesem Bereich haben sich auf regionale Schritte zu beschränken. Solche Schritte werden durch die Planungen des "Südbündnis" aufgezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Hofmann

(Vorsitzender)